AGBs
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem:der Kund:in und Verena Moser (Glitter & Confetti) gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kund:innen erkennt Verena Moser (Glitter & Confetti) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Verena Moser (Glitter & Confetti) hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
Vertragspartnerin
Glitter & Confetti (Verena Moser-Cziczatka)
Vertragsschluss
Ein Angebot an den:die Auftraggeber:in ist für Verena Moser (Glitter & Confetti) bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von Verena Moser (Glitter & Confetti) durch den:die Auftraggeber:in zustande.
Preise, Honorar
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar.
Die Zahlung ist bei Fotoshootings bis spätestens 1 Woche (7 Tage) vor dem Fotoshooting | der fotografischen Begleitung zu erledigen, sofern nicht anders mit der Fotografin vereinbart.
Bei Hochzeiten / Verpartnerungen ist das Honorar spätestens binnen 7 Tagen nach Erbringung der Leistung, somit 7 Tage nach dem Hochzeits- Verpartnerungstermins bzw. nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine Terminreservierungsgebühr von 30 % der vereinbarten Kosten berechnet.
Storno / Terminverschiebung
Für den Fall, dass die Auftraggeber:innen sich dazu entscheiden bei Hochzeiten / Verpartnerungen vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies zu folgenden Stornobedingungen möglich:
Bis 8 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 50% der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen,
- bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin 75 %,
- bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 90 % und
- ab 1 Woche bis zum Tag der Hochzeit 100 % vom vereinbarten Preis.
Bei einer Verschiebung aufgrund der gesetzlichen Bestimmung betreffend Covid, erfolgt eine kostenlose Verschiebung des Termins zu den vereinbarten Konditionen. Sollte die Fotografin an dem Tag bereits gebucht sein, wird die Anzahlung in Form eines Gutscheines zurückerstattet.
Tritt der:die Auftraggeber:in vor dem vereinbarten Fototermin (bei Fotoshootings) vom Vertrag zurück, so sind 70 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Verena Moser (Glitter & Confetti) zu zahlen.
Eine kostenlose Terminverschiebung ist 24 Stunden vor dem vereinbarten Fototermin (bei Fotoshootings) möglich.
Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu.
Der:die Auftraggeber:in erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung von Seiten der Auftragnehmerin. Bei allfälliger Veröffentlichung der Fotos im Rahmen der eingeräumten Nutzungsbewilligung ist der Copyright-Vermerk der Auftragnehmerin in ausreichender Verbindung zum veröffentlichten Bild anzubringen.
Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars über.
Die Fotografin ist zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwertung der Bilder, im Rahmen ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration in veränderter und unveränderter digitaler Form berechtigt.
Datenschutz
Die Auftragnehmerin verarbeitet die personenbezogenen Daten des:der Auftraggeber:in wie folgt:
- Zweck der Datenverarbeitung:
Die Auftragnehmerin verarbeitet die genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages - Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Die Auftragnehmerin verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und
Bilddaten, um die genannten Zwecke zu erreichen. - Speicherdauer:
Die personenbezogenen Daten des:der Auftraggeber:in werden von der Auftragnehmerin nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als
notwendig erachtet wird, um die genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten werden, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert. - Die Rechte des:der Auftrageber:in im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten:
Dem:der Auftrageber:in steht grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn er:sie glaubt, dass die Verarbeitung der Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder die datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, kann er:sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde (per Adresse 1080 Wien, Wickenburggasse 8).